Leistungen
Wir prüfen Produkte u.a. nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:
Überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Spielzeug-Produkte nicht dem Zufall!
Die Gesundheit und Unversehrtheit von Kindern steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. So wird die Sicherheit von Spielzeug national im Rahmen der Bedarfsgegenständeverordnung und international im Rahmen der EN 71 geregelt.
Hat das Spielzeug noch elektrische oder elektronische Funktionen, so muss es darüber hinaus den RoHS-Richtlinien genügen. Entsprechend Ihren Anforderungen können wir für Sie neben der Erstbemusterung auch Muster aus laufenden Produktionschargen sowie aus der Lieferkette schnell und zuverlässig prüfen. Nur so erhalten Sie eine hinreichend gute Kontrolle der Qualität Ihrer Produkte und sind gegen Rückrufaktionen gefeit.
Von uns als unabhängiges Prüfinstitut erhalten Sie neben den Prüfzertifikaten auf Wunsch auch Bewertungen und Begutachtungen, die die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben wie DIN EN 71, ChemVerbotsV, LFBG, BedGegstV, ElektroG etc. berücksichtigen.
Für amtliche Gegenproben stehen Ihnen jederzeit unsere Gegenprobensachverständigen nach § 43 LFGB zur Verfügung.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen prüfen wir unter anderem auf:
- Schwermetalle und Schwermetallmigration
- PAK
- Formaldehyd und VOC
- Azo- und Dispersionsfarbstoffe
- Chlororganische Carrier und LHKW
- Flammschutzmittel
- Zinnorganische Verbindungen
- Überprüfung der Sicherheit von mechanischem Spielzeug