Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Mitteln

Im Oktober 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) neue Daten für die technische Vermeidbarkeit von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln veröffentlicht.

KosmetikartikelGrundsätzlich dürfen bestimmte Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Antimon nicht in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden. Eine unbeabsichtigte Anwesenheit dieser Schwermetalle ist nur dann erlaubt, wenn sie bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist. Hierzu hat das BVL neue Daten aus einem Monitoring von 1735 Proben ermittelt.

Insbesondere Produkte mit einem hohen Anteil an anorganischen und mineralischen Bestandteilen (beispielsweise anorganischen Farbstoffen) können Belastungen mit Schwermetallen aufweisen. Hierzu gehören zum Beispiel dekorative Kosmetik, Puder- und Cremeprodukte sowie Zahnpasta.

Aufgrund des Monitorings wurden folgende Schwermetallgehalte als technisch vermeidbar definiert:

Element Kosmetische Erzeugnisse allgemein Zahnpasta
Blei (Pb) 2,0 mg / kg* 0,5 mg / kg
Cadmium (Cd) 0,1 mg / kg 0,1 mg / kg
Quecksilber (Hg) 0,1 mg / kg 0,1 mg / kg
Arsen (As) 0,5 mg / kg** 0,5 mg / kg
Antimon (Sb) 0,5 mg / kg 0,5 mg / kg

 

* Für die Warengruppen Make-up-Puder, Rouge, Lidschatten, Kajal, incl. Lidstrich und Eyeliner sowie Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 5 mg/kg
** Für Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 2,5 mg/kg

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