Labor ICH-Q3D – Prüfung auf Elementverunreinigungen in Arzneimitteln

Durch die neu implementierte ICH-Q3D Leitlinie zu Elementverunreinigungen in Arzneimitteln in den pharmazeutischen Rechtsrahmen der EU, Japans, der USA, der Schweiz und Kanadas, werden Hersteller pharmazeutischer Produkte und Rohstofflieferanten vor neue Herausforderungen gestellt.

Dabei ist die Zeitschiene zur Erstellung von in der Leitlinie geforderten Risikoanalysen knapp bemessen. Ab Juni 2016 müssen Neuprodukte mit neuen, aber auch bekannten Wirkstoffen verbindlich die Vorgaben der Guideline erfüllen. Bei bereits zugelassenen Arzneimitteln gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2017. Sind bis dahin keine Risikoanalysen erfolgt, werden diese Produkte ab 2018 nicht mehr freigegeben.

Grundlegendes Prinzip der ICH-Q3D

Zur Anwendung kommt die Guideline bei Fertigarzneimitteln mit synthetischen Wirkstoffen, Proteinen, Polypeptiden, Polynukleotiden und Oligosacchariden.

In die Richtlinie wurden 24 Elemente aufgenommen, die in 4 Risikoklassen hinsichtlich ihrer Toxizität eingeordnet sind. Bei der durchzuführenden Risikoanalyse müssen die verschiedenen möglichen Eintragsquellen, wie Prozesswasser, Prozesshilfsstoffe (Katalysatoren), Abrieb von Maschinen, die Herkunft der Rohstoffe, aber auch der Eintrag durch Verpackungsmaterial berücksichtigt werden. Die Grenzwerte ergeben sich aus den PDEs (Permitted Daily Exposure), welche auch abhängig vom Applikationsweg des Arzneimittels (oral, parenteral, inhalativ) sind. Dabei wird für die Grenzwerte die Gesamtmenge an möglichen Elementverunreinigungen im verpackten Produkt betrachtet.

Das heißt, jedes Produkt weist unterschiedliche Kombinationen an Quellen, Elementen und Grenzwerten auf, weshalb eine Screening-Analyse mit analytischen Methoden unerlässlich für die laufende Risikoanalyse ist.

Wir, das Labor Dr. Graner & Partner GmbH, können Sie mit einer auf der Guideline basierenden etablierten Screening-Methode bei Ihrer Risikoanalyse unterstützen. Die Prüfungen werden an unseren qualifizierten ICP-MS und ICP-OES Geräten durchgeführt.

Je nach Ergebnis der Risikoanalyse müssen Prüfmethoden für risikobehaftete Elemente, die über dem PDE liegen können, in die Spezifikation aufgenommen werden. Für diese Elemente bieten wir produktspezifische Methodenentwicklungen, -Optimierungen und -Validierungen an. Bei allen Prüfungen erfolgt die Durchführung und Dokumentation selbstverständlich GMP-konform.

Unser Angebot für Sie zur ICH-Q3D:

  • Semiquantitative Screening-Methode zur Bestimmung der Elementverunreinigungen
  • Analysen an qualifizierten ICP-OES und ICP-MS Systemen
  • Produktspezifische Methodenentwickung, -Optimierung und -validierung
  • GMP-konforme Durchführung und Dokumentation der Analysen
  • Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Ergebnisse bzw. der Erstellung der Risikoanalysen

Kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner und lassen Sie sich bei der Implementierung der ICH-Q3D von uns unterstützen:

Martin Müller
Tel.: 089 86 30 05-25
Fax.: 089 86 30 05-13
Mail: m.mueller@labor-graner.de

Presse Kontakt

Martin Müller

T   +49  89 86 30 05-25

@ m.mueller@labor-graner.de

Weitere News

Untersuchungen gemäß 42. Bundesimmissionsschutzverordnung

Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – in Kraft getreten. Die schweren Legionelleninfektionen in Deutschland mit Todesfällen in Ulm (2010), Warstein (2013) und Bremen (2016) führten zu einer Reihe von Maßnahmen, die in der 42. BImSchV geregelt sind.

Zur News

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die mit * gekennzeichneten Felder bitte unbedingt ausfüllen.