Asbest

Dr. Graner und Partner GmbH bietet Ihnen professionelle Dienstleistungen im Bereich der Asbestanalytik an. Unsere Experten analysieren für Sie Materialproben, Staubproben oder Raumluftproben in Bezug auf Asbest (siehe Abbildung 1) und künstlichen Mineralfasern (KMF). Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Asbestanalytik.

Abbildung 1: Links: Rasterelektronenmikroskop, rechts: REM-Abbildung einer asbesthaltigen Probe.

Als akkreditiertes Unternehmen geben wir Ihnen die Gewissheit, dass wir unsere Arbeit verantwort­ungsvoll und gemäß höchsten Standards durchführen. Unsere Akkreditierungen in Bereich Asbest umfassen folgende Richtlinien:

Für Materialproben:
  • Standardverfahren VDI 3866 Blatt5 mit der Nachweisgrenze 1% oder 0,1%
  • Kombination von VDI3866 Blatt5 mit IFA/BIA 7487 (mit Nachweisgrenze von 0,001%, qualitativ oder quantitativ)
Für Kontakt bzw. Stempelproben von Staubproben:
  • VDI 3877 Blatt1 (Staubprobenuntersuchung)
Für Raumluftmessungen auch mit Probenahme vor Ort möglich:
  • VDI 3942 (Raumluftmessungen)
Weiterführende Untersuchung mittels REM-EDX für Mineralwollen
  • KI-Indexabschätzung (Hausverfahren, nicht akkreditiert)

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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