Lebensmittel

Untersuchungen von Lebensmitteln

  • Prüfungen gemäß § 64 LFBG
  • Prüfung und Bewertung wertgebender Bestandteile
  • Prüfung auf Kontaminanten
  • Verkehrsfähigkeitsprüfung
  • Mikrobiologische Untersuchung
  • Abgrenzungsgutachten Nahrungsergänzungsmittel / Arzneimittel
  • Gutachterliche Stellungnahmen

Im Interesse der Verbrauchersicherheit ist im Lebensmittelsektor eine Vielzahl von Untersuchungen erforderlich. Wir führen für Sie auf diesem Gebiet alle gängigen Prüfungen nach dem Lebensmittelrecht durch, wie z.B. Untersuchungen auf:

  • Vitamine
  • Mineralstoffe
  • Nährwerte nach LMIV
  • Konservierungsstoffe
  • Süßstoffe
  • Kontaminanten (z.B. Schwermetalle, Weichmacher, Pyrrolizidinalkaloide, Acrylamid, mikrobielle Verunreinigungen)
  • Sensorik
  • Gehaltsbestimmungen an Rohstoffen

Untersucht werden u.a.:

  • Nahrungsergänzungsmittel (Pulver, Tabletten, Kapseln)
  • Instant-Produkte
  • Backwaren
  • Süßwaren
  • Suppen/Saucen
  • Tee und Kräuter

Selbstverständlich untersuchen wir auch weitere wertgebende Bestandteile von Lebensmitteln als die oben genannten, sprechen Sie uns gerne an. Sollten wir einzelne Methoden nicht im Repertoire haben, führen wir gerne auch Methodenentwicklungen oder Methodentransfers für Sie durch. Wir nehmen regelmäßig an Ringversuchen für unterschiedlichste Lebensmittelmatrices teil.

Im Bereich Lebensmittel bieten wir neben nasschemischen Analysen folgende instrumentelle Analytik an:

  • Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) mit den Detektorsystemen DAD (UV), Fluoreszenz, RI sowie LC-MS/MS
  • Gaschromatographie (Headspace, Thermodesorption) mit den Detektorsystemen FID, ECD und MS
  • Direktinjektion
  • Massenspektrometrie und Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS und ICP-OES), Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
  • UV/VIS-Spektroskopie, FTIR-Spektroskopie, Ionenchromatographie

Wir führen außerdem Verkehrsfähigkeitsprüfungen durch, erstellen „free sales certificates“ und beraten Sie bei der erforderlichen Kennzeichnung Ihrer Produkte. In der Klärung von Abgrenzungsfragen von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Food und Functional Food zu Arzneimitteln verfügt unser Labor über eine langjährige Erfahrung und ist für entsprechende Gutachten der richtige Ansprechpartner für Sie.

Für amtliche Gegenproben stehen Ihnen jederzeit unsere Gegenprobensachverständigen nach § 43 LFBG zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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