Lebensmittel
Untersuchungen von Lebensmitteln
- Prüfungen gemäß § 64 LFBG
- Prüfung und Bewertung wertgebender Bestandteile
- Prüfung auf Kontaminanten
- Verkehrsfähigkeitsprüfung
- Mikrobiologische Untersuchung
- Abgrenzungsgutachten Nahrungsergänzungsmittel / Arzneimittel
- Gutachterliche Stellungnahmen
Im Interesse der Verbrauchersicherheit ist im Lebensmittelsektor eine Vielzahl von Untersuchungen erforderlich. Wir führen für Sie auf diesem Gebiet alle gängigen Prüfungen nach dem Lebensmittelrecht durch, wie z.B. Untersuchungen auf:
- Vitamine
- Mineralstoffe
- Nährwerte nach LMIV
- Konservierungsstoffe
- Süßstoffe
- Kontaminanten (z.B. Schwermetalle, Weichmacher, Pyrrolizidinalkaloide, Acrylamid, mikrobielle Verunreinigungen)
- Sensorik
- Gehaltsbestimmungen an Rohstoffen
Untersucht werden u.a.:
- Nahrungsergänzungsmittel (Pulver, Tabletten, Kapseln)
- Instant-Produkte
- Backwaren
- Süßwaren
- Suppen/Saucen
- Tee und Kräuter
Selbstverständlich untersuchen wir auch weitere wertgebende Bestandteile von Lebensmitteln als die oben genannten, sprechen Sie uns gerne an. Sollten wir einzelne Methoden nicht im Repertoire haben, führen wir gerne auch Methodenentwicklungen oder Methodentransfers für Sie durch. Wir nehmen regelmäßig an Ringversuchen für unterschiedlichste Lebensmittelmatrices teil.
Im Bereich Lebensmittel bieten wir neben nasschemischen Analysen folgende instrumentelle Analytik an:
- Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) mit den Detektorsystemen DAD (UV), Fluoreszenz, RI sowie LC-MS/MS
- Gaschromatographie (Headspace, Thermodesorption) mit den Detektorsystemen FID, ECD und MS
- Direktinjektion
- Massenspektrometrie und Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS und ICP-OES), Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
- UV/VIS-Spektroskopie, FTIR-Spektroskopie, Ionenchromatographie
Wir führen außerdem Verkehrsfähigkeitsprüfungen durch, erstellen „free sales certificates“ und beraten Sie bei der erforderlichen Kennzeichnung Ihrer Produkte. In der Klärung von Abgrenzungsfragen von Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Food und Functional Food zu Arzneimitteln verfügt unser Labor über eine langjährige Erfahrung und ist für entsprechende Gutachten der richtige Ansprechpartner für Sie.
Für amtliche Gegenproben stehen Ihnen jederzeit unsere Gegenprobensachverständigen nach § 43 LFBG zur Verfügung.