Produktprüfungen – Schadstoffprüfungen

Wir bieten Ihnen Leistungen für folgende Gebiete der Schadstoff- und Produktuntersuchungen an:

  • Produkt- und Schadstoffprüfungen
  • Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Spielzeug
  • RoHS
Produkt und Schadstoff-Prüfungen

Im Bereich der Produkte und Bedarfsgegenstände (ohne Lebensmittelkontakt) führen wir risikoorientierte Prüfungen u.a. gemäß der REACH-Verordnung (EG) Mr. 1907/2006, der CLP- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der POP- Verordnung (EU) 2019/1021 durch. Weitere Untersuchungen umfassen die SVHC-Stoffe der ECHA-Liste, Prüfungen gemäß der Verpackungsrichtlinie und Prüfungen gemäß der Bedarfsgegenständeverordnung. Dabei prüfen wir, ob Schadstoffe in Ihrem Produkt vorliegen und ob rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Gerne können wir auf Wunsch auch Ihre Produkte nach speziellen Anforderungen untersuchen.

Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelkontaktmaterialien wie Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff, Papier/Karton/Pappe oder Metall prüfen wir entsprechend der Vorgaben des LFGB und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Diese Verordnung regelt als Rahmenverordnung die Konformität von Verpackungen und sonstigen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Der Prüfungsumfang wird dabei für Kunststoffe durch die Verordnung (EU) Nr. 10/2011, für Metalle durch die EDQM-Vorgabe und für die meisten anderen Materialien durch das BfR bzw. deren Empfehlungen festgelegt.

Wir können Ihnen dabei die notwendigen Migrationsprüfungen (Gesamt- und spezifische Migrationen), Schadstoffprüfungen und mikrobiologische Untersuchungen anbieten. Ebenfalls können wir auf ein geschultes Sensorik-Panel zurückgreifen, welches sensorische Untersuchungen für Ihr Produkt durchführt.

Spielzeug

Damit Spielzeug sicher und schadstofffrei vermarktet werden kann, sind einige Prüfungen notwendig. Diese sind durch die Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG geregelt. Um die Sicherheit und Konformität Ihres Spielzeugs zu prüfen, bieten wir Untersuchungen gemäß der EN 71 -Normenreihe an. Bei Spielzeug mit elektrischen und elektronischen Komponenten muss darüber hinaus die Konformität gemäß der RoHS-Richtlinie geprüft werden.

RoHS

Seit 2011 regelt die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (inkl. der Änderungsrichtline (EU) 2015/863) die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Um die Konformität dieser Richtlinie zu überprüfen, bieten wir Ihnen Untersuchungen gemäß der DIN EN 62321-Normen an.

Gerne können wir Ihre Produkte gemäß dieser Vorgaben prüfen. Schicken Sie uns dafür einfach eine kurze E-Mail mit Bildern zum äußeren und inneren Aufbau Ihres Elektro- und Elektronikgeräts und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot dazu.

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die mit * gekennzeichneten Felder bitte unbedingt ausfüllen.