Produktprüfungen – Schadstoffprüfungen
Wir bieten Ihnen Leistungen für folgende Gebiete der Schadstoff- und Produktuntersuchungen an:
- Produkt- und Schadstoffprüfungen
- Lebensmittelkontaktmaterialien
- Spielzeug
- RoHS
Produkt und Schadstoff-Prüfungen
Im Bereich der Produkte und Bedarfsgegenstände (ohne Lebensmittelkontakt) führen wir risikoorientierte Prüfungen u.a. gemäß der REACH-Verordnung (EG) Mr. 1907/2006, der CLP- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der POP- Verordnung (EU) 2019/1021 durch. Weitere Untersuchungen umfassen die SVHC-Stoffe der ECHA-Liste, Prüfungen gemäß der Verpackungsrichtlinie und Prüfungen gemäß der Bedarfsgegenständeverordnung. Dabei prüfen wir, ob Schadstoffe in Ihrem Produkt vorliegen und ob rechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Gerne können wir auf Wunsch auch Ihre Produkte nach speziellen Anforderungen untersuchen.
Lebensmittelkontaktmaterialien
Lebensmittelkontaktmaterialien wie Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff, Papier/Karton/Pappe oder Metall prüfen wir entsprechend der Vorgaben des LFGB und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Diese Verordnung regelt als Rahmenverordnung die Konformität von Verpackungen und sonstigen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Der Prüfungsumfang wird dabei für Kunststoffe durch die Verordnung (EU) Nr. 10/2011, für Metalle durch die EDQM-Vorgabe und für die meisten anderen Materialien durch das BfR bzw. deren Empfehlungen festgelegt.
Wir können Ihnen dabei die notwendigen Migrationsprüfungen (Gesamt- und spezifische Migrationen), Schadstoffprüfungen und mikrobiologische Untersuchungen anbieten. Ebenfalls können wir auf ein geschultes Sensorik-Panel zurückgreifen, welches sensorische Untersuchungen für Ihr Produkt durchführt.
Spielzeug
Damit Spielzeug sicher und schadstofffrei vermarktet werden kann, sind einige Prüfungen notwendig. Diese sind durch die Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG geregelt. Um die Sicherheit und Konformität Ihres Spielzeugs zu prüfen, bieten wir Untersuchungen gemäß der EN 71 -Normenreihe an. Bei Spielzeug mit elektrischen und elektronischen Komponenten muss darüber hinaus die Konformität gemäß der RoHS-Richtlinie geprüft werden.
RoHS
Seit 2011 regelt die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (inkl. der Änderungsrichtline (EU) 2015/863) die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Um die Konformität dieser Richtlinie zu überprüfen, bieten wir Ihnen Untersuchungen gemäß der DIN EN 62321-Normen an.
Gerne können wir Ihre Produkte gemäß dieser Vorgaben prüfen. Schicken Sie uns dafür einfach eine kurze E-Mail mit Bildern zum äußeren und inneren Aufbau Ihres Elektro- und Elektronikgeräts und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot dazu.