Sachverständigenwesen

Untersuchungen bekommen eine Bewertung, Interpretation und Einordnung

Neben der chemischen und mikrobiologischen Untersuchung bekommt die Bewertung, Interpretation und Einordnung der Ergebnisse eine außerordentliche Bedeutung.

Was nützen Ergebnisse, wenn man Sie nicht im Kontext der EU und der deutschen Gesetzgebungen einordnen kann?

Unser Team aus qualifizierten und erfahrenen Lebensmittelchemikerinnen und -chemikern steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Geht es um Abgrenzungsfragen von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln oder um die Feststellung der Verkehrsfähigkeit von kosmetischen Mitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, so finden Sie bei uns die richtigen Antworten.

Für amtliche Gegenproben stehen Ihnen unsere Gegenprobensachverständigen Herr A. Hartmann und Herr M. Müller gerne zur Verfügung.

Benötigen Sie Unterstützung durch einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen, so können Sie mit Herrn M. Müller als von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Lebensmittelchemiker gerne Kontakt aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die mit * gekennzeichneten Felder bitte unbedingt ausfüllen.