REACH – Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC)

Nach der Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste mit den ersten 15 SVHC-Stoffen am 28.10.2008 stellt sich für viele Handelsunternehmen, Importeure und Hersteller die Aufgabe, festzustellen, ob einer dieser Stoffe in den vertriebenen Produkten bzw. Materialien enthalten sind.

Am 07.12.2009 wurde jetzt durch das Member State Committee der ECHA die erste Erweiterung der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) beschlossen. Weitere Erweiterungen folgten innerhalb des letzten Jahres. Aktuell werden folgende Substanzen in der Kandidatenliste gelistet:
(siehe: https://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp)

Termine / Pflichten:

Lieferanten müssen Abnehmern und Endverbrauchern gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung informieren, wenn ein Stoff der Kandidatenliste in einem Erzeugnis bzw. Produkt in einer Konzentration von mehr als 0,1% enthalten ist. Diese Informationspflicht der Lieferanten gegenüber Abnehmern und Endverbrauchern gilt für alle gelisteten Stoffe in der Kandidatenliste.

Hersteller, Produzenten und Importeure sind ab Juni 2011 verpflichtet gemäß Art. 7 Absatz 2 der REACH-Verordnung das Member State Committee der ECHA zu informieren, falls in einem Erzeugnis bzw. Produkt, bei einer Produktion von mehr als 1 Tonne pro Jahr, ein Stoff der Kandidatenliste (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1% enthalten ist.

Unsere Leistung:

Über unsere erfahrenen Sachverständigen erhalten Sie zuerst eine individuelle Beratung bezüglich des Umgangs mit den besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC).

Falls analytische Untersuchungen Ihrer Produkte notwendig sind, erhalten Sie im Anschluss Prüfzertifikate mit einer zusammenfassenden Beurteilung der untersuchten Parameter.

Diese Zertifikate dienen dann zur eigenen Dokumentation und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Member State Committee der ECHA und Ihren Kunden.

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Umsetzung der REACH-Verordnung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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