Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Mitteln

Im Oktober 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) neue Daten für die technische Vermeidbarkeit von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln veröffentlicht.

Grundsätzlich dürfen bestimmte Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Antimon nicht in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden. Eine unbeabsichtigte Anwesenheit dieser Schwermetalle ist nur dann erlaubt, wenn sie bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist. Hierzu hat das BVL neue Daten aus einem Monitoring von 1735 Proben ermittelt.

Insbesondere Produkte mit einem hohen Anteil an anorganischen und mineralischen Bestandteilen (beispielsweise anorganischen Farbstoffen) können Belastungen mit Schwermetallen aufweisen. Hierzu gehören zum Beispiel dekorative Kosmetik, Puder- und Cremeprodukte sowie Zahnpasta.

Aufgrund des Monitorings wurden folgende Schwermetallgehalte als technisch vermeidbar definiert:

ElementKosmetische Erzeugnisse allgemeinZahnpasta
Blei (Pb)2,0 mg / kg*0,5 mg / kg
Cadmium (Cd)0,1 mg / kg0,1 mg / kg
Quecksilber (Hg)0,1 mg / kg0,1 mg / kg
Arsen (As)0,5 mg / kg**0,5 mg / kg
Antimon (Sb)0,5 mg / kg0,5 mg / kg

 

* Für die Warengruppen Make-up-Puder, Rouge, Lidschatten, Kajal, incl. Lidstrich und Eyeliner sowie Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 5 mg/kg
** Für Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 2,5 mg/kg

Rufen Sie uns an, oder schildern Sie uns Ihren Untersuchungsbedarf in einer E-Mail. Wir stehen an Ihrer Seite. Für die Sicherheit Ihrer Kunden und Ihres Unternehmens. Für das gute Gefühl, alles Notwendige getan zu haben.

Wir würden uns freuen, auch Sie unterstützen zu dürfen.

Kontakt:
Martin Müller
Tel.: 089 86 30 05-25
Mail: m.mueller@labor-graner.de

Presse Kontakt

Martin Müller

T   +49  89 86 30 05-25

@ m.mueller@labor-graner.de

Weitere News

Untersuchungen gemäß 42. Bundesimmissionsschutzverordnung

Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – in Kraft getreten. Die schweren Legionelleninfektionen in Deutschland mit Todesfällen in Ulm (2010), Warstein (2013) und Bremen (2016) führten zu einer Reihe von Maßnahmen, die in der 42. BImSchV geregelt sind.

Zur News

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinweis.labor-graner@labor-graner.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

Auch in diesem Fall sichern wir Ihnen zu, dass die schriftlichen Aufzeichnungen und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die mit * gekennzeichneten Felder bitte unbedingt ausfüllen.