Aufgrund der steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern ist es laut Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme Nr. 046/2009 des BfR vom 14. Oktober 2009 (http://www.bfr.bund.de/) dringend geboten, die Exposition gegenüber CMR-Stoffen (krebserzeugende, erbgut- verändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) soweit wie möglich zu minimieren.
Zahlreiche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserzeugende Substanzen und können deshalb den sogenannten CMR-Stoffen zugeordnet werden. Bei den PAK handelt es sich in der Regel um ein Substanzgemisch aus mehr als hundert Einzelkomponenten. PAK können u.a. in verbrauchernahen Produkten aus Gummi oder Elastomeren enthalten sein. Dazu gehört auch Spielzeug für Kinder. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt nach einer gesundheitlichen Risikobewertung der neuen Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union bezüglich der PAK-Gehalte in Kinderspielzeug zu dem Schluss, dass die derzeit gültigen Werte die Gesundheit von Kindern weder ausreichend schützen noch dem Gebot zur Expositionsminimierung bei CMR-Stoffen genügen. Das BfR empfiehlt deshalb, sich bei Regelungen für CMR-Stoffe in Spielzeug generell nicht auf Gehalte, sondern analog zu Lebensmittelkontaktmaterialien auf die Migration (Freisetzung) zu beziehen. Für diese Materialien gilt, dass die Migration von CMR-Stoffen nicht nachweisbar sein darf. Die Regelung für Lebensmittel- kontaktmaterialien sollte daher für alle Arten von Spielzeugmaterialien und ohne Altersbegrenzung übernommen werden, um die Exposition der Kinder gegenüber CMR-Stoffen zu minimieren. Entsprechend dieser Stellungnahme können wir für Sie die Qualität ihrer Produkte schnell und zuverlässig überprüfen.
Als unabhängiges Prüfinstitut erhalten Sie neben den Prüfzertifikaten auf Wunsch auch Bewertungen und Begutachtungen, die die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben wie ChemVerbotsV, LFBG, BedGegstV, ElektroG etc. berücksichtigt.